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Die Bezirksregierungen sind zuständig für
die Anerkennung von Berufsverbänden der Fahrlehrer zur Durchführung von Einweisungsseminaren nach § 16 Absatz 1 Satz 2 des Fahrlehrergesetzes,
die Anerkennung der Träger von Einweisungslehrgängen nach § 45 Absatz 3 Satz 2 des Fahrlehrergesetzes,
die Anerkennung zur Durchführung von Einweisungslehrgängen nach § 47 Absatz 1 Satz 1 des Fahrlehrergesetzes,
die Überwachung der Anbieter von Einweisungslehrgängen nach § 47 Absatz 1 in Verbindung mit § 51 des Fahrlehrergesetzes,
die Anerkennung der Träger zur Durchführung von Einführungsseminaren für Lehrgangsleiterinnen und Lehrgangsleiter nach § 48 des Fahrlehrergesetzes,
die Überwachung der Anbieter von Einführungsseminaren für Lehrgangsleiterinnen und Lehrgangsleiter nach § 48 in Verbindung mit § 51 Absatz 1 Satz 1 des Fahrlehrergesetzes,
die Überwachung der Durchführung von Einführungsseminaren für Lehrgangsleiterinnen und Lehrgangsleiter nach § 48 in Verbindung mit § 51 Absatz 3 des Fahrlehrergesetzes,
die Anerkennung der Träger von Fortbildungslehrgängen nach § 53 Absatz 10 des Fahrlehrergesetzes,
die Genehmigung von Qualitätssicherungssystemen nach § 51 Absatz 7 des Fahrlehrergesetzes in Verbindung mit § 43a der Fahrerlaubnis-Verordnung und
die Genehmigung von Rahmenlehrplänen nach § 15 Absatz 2 Satz 2 und Absatz 3 Satz 2 der Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz vom 2. Januar 2018 (BGBl. I S. 2) in der jeweils geltenden Fassung in Verbindung mit § 51 Absatz 1 Satz 1 des Fahrlehrergesetzes.
das Vorliegen der Voraussetzungen für die Anerkennung von Einweisungslehrgängen nach § 47 Absatz 1 des Fahrlehrergesetzes,
Vorliegen der Voraussetzungen für die Anerkennung von Einweisungslehrgängen nach § 47 Absatz 1 des Fahrlehrergesetzes einschließlich der Einhaltung der Auflagen
Die vor dem 1. Januar 2018 gemäß § 33a Absatz 3 Satz 5, § 31b Absatz 1 Satz 1 oder § 31c Satz 1 des Fahrlehrergesetzes in der bis zum 31. Dezember 2017…
die Prüfung der Durchführung der Einweisungslehrgänge nach § 43 Absatz 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung,
die Überwachung der Durchführung der verkehrspsychologischen Teilmaßnahme des Fahreignungsseminars nach § 4a Absatz 8 Satz 1 des Straßenverkehrsgesetzes in…
die Verordnung über die Wahrnehmung der Aufgaben der Erlaubnisbehörden nach dem Fahrlehrergesetz im Dienstbereich der Polizei vom 8. Februar 1982 (GV. NRW. S.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.