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Die örtlichen Ordnungsbehörden (Hafenbehörden) sind zuständig für
die Erfüllung der Aufgaben nach § 16 Absatz 6 Satz 1 Nummer 1 der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt in Verbindung mit Teil 7 des Übereinkommens über die internationale Beförderung von gefährlichen Gütern auf Binnenwasserstraßen für den Bereich der Häfen,
das Genehmigen von Reparatur- und Wartungsarbeiten mit elektrischem Strom oder Feuer nach § 16 Absatz 6 Satz 1 Nummer 2 der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt in Verbindung mit Abschnitt 8.3.5 des Übereinkommens über die internationale Beförderung von gefährlichen Gütern auf Binnenwasserstraßen für den Bereich der Häfen,
die Entgegennahme der Meldungen über erhöhte Konzentrationen an Schwefelwasserstroff nach § 16 Absatz 6 Satz 1 Nummer 3 der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt in Verbindung mit Unterabschnitt 3.2.3.2 Tabelle C Spalte 20 Nummer 28 Buchstabe b des Übereinkommens über die internationale Beförderung von gefährlichen Gütern auf Binnenwasserstraßen bei der Beförderung von UN 2448 für den Bereich der Häfen und
die Entgegennahme der Informationen und Mitteilungen nach § 16 Absatz 6 Satz 1 Nummer 5 der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt in Verbindung mit Unterabschnitt 1.7.6.1 Buchstabe b Gliederungseinheit iv und Buchstabe c des Übereinkommens über die internationale Beförderung von gefährlichen Gütern auf Binnenwasserstraßen für den Bereich der Häfen.
die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 37 Absatz 1 der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt, soweit nicht die…
die Überwachung der Beförderung gefährlicher Güter nach § 9 Absatz 1 des Gefahrgutbeförderungsgesetzes während des Vorgangs der Ortsveränderung auf…
die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 10 Absatz 1 Nummer 3 bis 5 des Gefahrgutbeförderungsgesetzes für den Bereich der Binnenhäfen…
Im Zusammenhang mit der Beförderung gefährlicher Güter richten sich die Zuständigkeiten nach dem Gefahrgutbeförderungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung…
die Überwachung der Beförderung im Bereich der nichtbundeseigenen Eisenbahnen im Sinne des § 15 Absatz 3 der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und…
die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 10 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b des Gefahrgutbeförderungsgesetzes in Verbindung mit § 37 Absatz 1…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.