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Die vorsitzende Person des Prüfungsausschusses gibt der Referendarin oder dem Referendar nach Beendigung der Prüfung die Gesamtnote der Prüfung sowie die Noten und Punktwerte der einzelnen Prüfungsleistungen bekannt.
Hat die Referendarin oder der Referendar die Prüfung bestanden, so wird ihr oder ihm ein von der vorsitzenden Person des Prüfungsausschusses unterschriebenes Zeugnis mit der Gesamtnote und der Gesamtpunktzahl ausgehändigt.
Hat die Referendarin oder der Referendar die Prüfung nicht bestanden, so werden ihr oder ihm die Gründe des Nichtbestehens eröffnet. Über das Nichtbestehen erhält sie oder er vom Prüfungsausschuss einen rechtsbehelfsfähigen Bescheid.
Haben die Referendarinnen und Referendare die Große Staatsprüfung bestanden, so wird ihnen ein von der Vorsitzenden oder dem Vorsitzenden des…
Im Anschluss an die Prüfung wird der Referendarin oder dem Referendar das Ergebnis der Prüfung bekannt gegeben. Bei Nichtbestehen der Prüfung erhält die…
Über das Ergebnis der bestandenen Prüfung händigt die oder der Vorsitzende des Prüfungsausschusses ein Prüfungszeugnis aus, das die Einzelnoten und das…
Der Prüfungsausschuß teilt dem Prüfling am Tage der mündlichen Prüfung mit, ob sie oder er die Prüfung bestanden oder nicht bestanden hat. Bei bestandener…
Der oder die Vorsitzende gibt dem Prüfungsteilnehmer oder der Prüfungsteilnehmerin nach Abschluss der Beratung des Prüfungsausschusses das Gesamtergebnis der…
Die vorsitzende Person des Prüfungsausschusses gibt der zu prüfenden Person im Anschluss an die mündliche Prüfung das Ergebnis der Prüfung bekannt. Über die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.