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Die in der Zugangsprüfung erbrachten Prüfungsleistungen werden mit Noten bewertet. Die Durchschnittsnote ist bis auf eine Dezimalstelle zu errechnen.
Über die bestandene Prüfung stellt die Hochschule ein Zeugnis aus, das den Studiengang und die Durchschnittsnote enthält. Über eine nicht bestandene Prüfung wird ein Bescheid erteilt. Eine Wiederholung der gesamten Zugangsprüfung oder einzelner, nicht bestandener Prüfungsteile ist möglich.
Die Hochschule stellt den Studierenden über das Ergebnis der bestandenen Zwischenprüfung ein Zeugnis aus, das die erreichten Rangpunkte, die Noten und die…
Aus den Einzelnoten der Prüfungsleistungen wird jeweils für den schriftlichen und mündlichen Prüfungsteil eine Durchschnittsnote als Gesamtnote des jeweiligen…
Die Prüfung ist bestanden, wenn beide Prüfungsleistungen mit mindestens "ausreichend" bewertet worden sind. Aus den gleich zu gewichtenden Einzelbewertungen…
Die Prüfung gemäß § 7 Abs. 1 Buchstabe a ist bestanden, wenn beide Prüfungsleistungen mit mindestens "ausreichend" bewertet worden sind. Aus den gleich zu…
Die Prüfung ist bestanden, wenn beide Prüfungsleistungen mit mindestens "ausreichend" bewertet worden sind. Aus den gleich zu gewichtenden Einzelbewertungen…
Die Eignungsprüfung gilt insgesamt als bestanden, wenn sämtliche Prüfungsinhalte einzeln mit der Feststellung „bestanden“ bewertet werden. Über die erfolgreiche…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.