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Vorräume von Feuerwehraufzugsschächten müssen mindestens 6 m² Grundfläche haben und zur Aufnahme einer Krankentrage geeignet sein. Der Abstand zwischen der Fahrschachttür und der Tür zum notwendigen Flur muss mindestens 3 m betragen.
Feuerwehraufzüge und andere Aufzüge dürfen gemeinsame Vorräume haben, wenn diese die Anforderungen an Vorräume von Feuerwehraufzugsschächten erfüllen.
In den Vorräumen müssen Geschosskennzeichnungen so angebracht sein, dass sie durch die Sichtöffnung der Fahrschacht- und Fahrkorbtür erkennbar sind.
Vorräume der Fahrschächte von Feuerwehraufzügen müssen Öffnungen in den Wänden der Vorräume sind zulässig für Türen zu notwendigen Fluren, zu Fahrschächten und…
Wände der Fahrschächte von Feuerwehraufzügen und deren Vorräumen.
Vor den Fahrschachttüren der Aufzüge müssen Vorräume angeordnet sein.
Feuerwehraufzugsschächte und deren Vorräume
Vorräumen von Feuerwehraufzugsschächten und
Feuerwehraufzüge müssen eigene Fahrschächte haben, in die Feuer und Rauch nicht eindringen können.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.