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Jedes Geschoss mit Aufenthaltsräumen muss von mindestens zwei Aufzügen angefahren werden.
Vor den Fahrschachttüren der Aufzüge müssen Vorräume angeordnet sein.
In den Vorräumen ist auf das Verbot der Benutzung der Aufzüge im Brandfall und auf die nächste notwendige Treppe hinzuweisen. Die Vorräume sind mit Geschossnummer zu kennzeichnen.
In den Vorräumen ist auf das Verbot der Benutzung der Aufzüge im Brandfall und auf die nächste notwendige Treppe hinzuweisen. Die Vorräume sind mit…
vor jeder Fahrschachttür einen Vorraum haben, in den Feuer und Rauch nicht eindringen können; der Vorraum muss in unmittelbarer Nähe zu einem notwendigen…
Feuerwehraufzüge und andere Aufzüge dürfen gemeinsame Vorräume haben, wenn diese die Anforderungen an Vorräume von Feuerwehraufzugsschächten erfüllen.
Vor jeder Fahrschachttür muss ein Vorraum angeordnet sein, in den Feuer und Rauch nicht eindringen können. Der Vorraum muss in unmittelbarer Nähe zu einem…
in Vorräumen von Aufzügen und
in den Vorräumen der Feuerwehraufzüge,
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.