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§ 36 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 BauO NRW 2018 ist nicht anzuwenden.
Notwendige Treppen sind in einem Zug zu allen angeschlossenen Geschossen zu führen. Die Wände notwendiger Treppenräume müssen in der Bauart von Brandwänden hergestellt sein. In Gebäuden mit nicht mehr als zwei oberirdischen Geschossen sowie in Gebäuden mit nicht mehr als drei oberirdischen Geschossen und nicht mehr als 30 Gastbetten genügen Wände, die die Feuerwiderstandsfähigkeit der tragenden Wände haben.
In notwendigen Fluren dürfen Dämmstoffe innerhalb des Fußbodenaufbaus abweichend von § 36 Absatz 6 Nummer 1 BauO NRW 2018 aus brennbaren Baustoffen bestehen, wenn sie von einer durchgehenden und ausreichend widerstandsfähigen Schicht aus nichtbrennbaren Baustoffen überdeckt sind, in diesem Fall sind Randstreifen aus nichtbrennbaren Baustoffen zu verwenden.
In notwendigen Fluren mit nur einer Fluchtrichtung (Stichfluren) darf die Entfernung zwischen Türen von Beherbergungsräumen und notwendigen Treppenräumen oder Ausgängen ins Freie nicht länger als 15 m sein.
Stufen in notwendigen Fluren müssen beleuchtet sein.
Fahrschachtwände müssen als raumabschließende Bauteile feuerbeständig und aus nichtbrennbaren Baustoffen sein. In Gebäuden mit nicht mehr als zwei oberirdischen Geschossen sowie in Gebäuden mit nicht mehr als drei oberirdischen Geschossen und nicht mehr als 30 Gastbetten genügen raumabschließende Bauteile, die feuerhemmend sind.
Wände und Decken aus brennbaren Baustoffen eine Bekleidung aus nichtbrennbaren Baustoffen in ausreichender Dicke haben und
Notwendige Treppen müssen feuerbeständig sein. Für notwendige Treppen in notwendigen Treppenräumen oder als Außentreppen genügen nichtbrennbare Baustoffe. Für…
Die Wände von notwendigen Treppenräumen müssen in der Bauart von Brandwänden hergestellt sein. Bodenbeläge müssen in notwendigen Treppenräumen aus…
Wandbekleidungen einschließlich der Dämmstoffe und Unterkonstruktionen müssen in Treppenräumen, Treppenraumerweiterungen, notwendigen Fluren und in Ladenstraßen…
Notwendige Treppen müssen feuerbeständig sein, aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen und an den Unterseiten geschlossen sein. Dies gilt nicht für notwendige…
Die Wände der Bauteile aus Satz 1 Nummer 2 und 3 müssen die Bauart von Brandwänden haben. Dies ist nicht erforderlich für Außenwände von Treppenräumen, die aus…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.