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Der Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen, der als Anlage zu dieser Verordnung verkündet wird, ist Bestandteil dieser Verordnung. Er besteht aus textlichen und zeichnerischen Festlegungen (Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen LEP NRW).
Der Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) wird bei der Landesplanungsbehörde und bei den Regionalplanungsbehörden zur Einsicht niedergelegt.
Der Landesentwicklungsplan wird von der Landesregierung mit Zustimmung des Landtags als Rechtsverordnung beschlossen.
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Die Landesregierung des Landes Nordrhein-Westfalen Zum Textanfang
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Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.