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Die Verordnung tritt am .. in Kraft. Zeitgleich werden der Sachliche Teilplan Großflächiger Einzelhandel, der seit 1995 geltende Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP NRW 95) und der Landesentwicklungsplan IV „Schutz vor Fluglärm“ aufgehoben. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen Die Ministerpräsidentin Die Ministerin für Schule und Weiterbildung Der Minister für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk Der Minister für Inneres und Kommunales Der Minister für Arbeit, Integration und Soziales Der Justizminister Der Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz Der Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr zugleich für den Finanzminister sowie für den Minister für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien und Chef der Staatskanzlei Die Ministerin für Innovation, Wissenschaft und Forschung Die Ministerin für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport Die Ministerin für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter Zusatz: (GV. NRW. S. 207) Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) Die Landesregierung hat gemäß § 17 Absatz 2 des Landesplanungsgesetzes NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Mai 2005 (GV. NRW. S. 430), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. Mai 2016 (GV. NRW. S. 259), den Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) mit Zustimmung des Landtags als Rechtsverordnung beschlossen. Die Bekanntmachung im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen erfolgt nach § 14 Satz 1 des Landesplanungsgesetzes NRW. Gemäß § 14 Satz 2 des Landesplanungsgesetzes NRW werden der Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP NRW), die Planbegründung und die Zusammenfassende Erklärung gemäß § 11 Absatz 3 Raumordnungsgesetz vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2986), das zuletzt durch Artikel 124 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, bei der Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen als Landesplanungsbehörde sowie den Bezirksregierungen Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln, Münster und dem Regionalverband Ruhr als Regionalplanungsbehörden zur Einsicht für jedermann niedergelegt. Die Verordnung zum Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen tritt mit der Bekanntmachung in Kraft. Damit sind die Ziele gemäß §§ 4 und 5 Raumordnungsgesetz zu beachten. Ich weise darauf hin, dass die in § 12 Absatz 5 Raumordnungsgesetz genannte Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel der Abwägung bei der Erarbeitung und Aufstellung des Landesentwicklungsplanes Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Verkündung der Verordnung gegenüber der Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen als Landesplanungsbehörde unter Darlegung des begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Düsseldorf, den 12. Januar 2017 Die Ministerpräsidentin des Landes Nordrhein-Westfalen Im Auftrag Dr. Christoph E p p i n g Zusatz: (GV. NRW. S. 442) Berichtigung der Bekanntmachung der Änderung des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen vom 8. Februar 2017 Vom 30. Juli 2019 Die Landesregierung hat gemäß § 17 Absatz 2 des Landesplanungsgesetzes Nordrhein-Westfalen vom 3. Mai 2005 (GV. NRW. S. 430), der durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16. März 2010 (GV. NRW. S. 212) neu gefasst worden ist, die Änderung des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen vom 8. Februar 2017 mit Zustimmung des Landtags als Rechtsverordnung beschlossen. Die Bekanntmachung im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen erfolgt nach § 14 Satz 1 des Landesplanungsgesetzes Nordrhein-Westfalen. Gemäß § 14 Satz 2 des Landesplanungsgesetzes Nordrhein-Westfalen werden die Änderung des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen, die Planbegründung, die Rechtsbehelfsbelehrung, die zusammenfassende Erklärung gemäß § 10 Absatz 3 des Raumordnungsgesetzes und die Aufstellung der Überwachungsmaßnahmen nach § 8 Absatz 4 des Raumordnungsgesetzes vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2986), das zuletzt durch Artikel 2 Absatz 15 des Gesetzes vom 20. Juli 2017 (BGBl. I S. 2808) geändert worden ist, bei dem Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen als Landesplanungsbehörde sowie den Bezirksregierungen Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln, Münster und dem Regionalverband Ruhr als Regionalplanungsbehörden zur Einsicht für jedermann niedergelegt und unter der Adresse www.wirtschaft.nrw/landesplanung in das Internet eingestellt. Dort ist auch eine Liste mit den Adressen der Auslegungsstellen verfügbar. Die Verordnung zur Änderung der Verordnung zum Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft (GV. NRW. 2019 S. 442). Damit sind die Ziele gemäß §§ 4 und 5 des Raumordnungsgesetzes zu beachten. Ich weise darauf hin, dass die in § 11 Absatz 5 des Raumordnungsgesetzes in Verbindung mit § 15 des Landesplanungsgesetzes Nordrhein-Westfalen genannte Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel der Abwägung bei der Erarbeitung und Aufstellung der Änderung des Landesentwicklungsplanes Nordrhein-Westfalen unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Verkündung der Verordnung gegenüber dem Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen als Landesplanungsbehörde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Gegen die Änderung des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen kann Klage vor dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen erhoben werden. Die Klage ist innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung zu erheben. Düsseldorf, den 30. Juli 2019 Der Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen Im Auftrag Dr. Alexandra R e n z Zum Textanfang
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Das zuständige Ministerium berichtet der Landesregierung im Turnus von fünf Jahren, erstmals bis…
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Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.