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Der Landesentwicklungsplan sowie die Bekanntmachung der Braunkohlenpläne werden im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen veröffentlicht. Die Bekanntmachungen für die Regionalpläne erfolgen im Amtsblatt der Bezirksregierungen. Die Bekanntmachungen der Regionalpläne des Regionalverbands Ruhr erfolgen synchronisiert binnen eines Zeitraums von drei Tagen in den Amtsblättern der Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster. Mit der letzten Bekanntmachung werden die Pläne wirksam. Die Gewährung der Einsichtnahme nach § 10 Absatz 2 des Raumordnungsgesetzes erfolgt für den Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen bei der Landesplanungsbehörde und den Regionalplanungsbehörden. Für die übrigen Raumordnungspläne erfolgt sie bei den Regionalplanungsbehörden, auf die sich die Planung erstreckt.
Kommentierung und frühere Fassungen sind noch nicht im Bestand.
Regionalpläne und Änderungen von Regionalplänen sind der Landesplanungsbehörde in Bezug auf ihre in § 18 Absatz 2 normierte Funktion als Landschaftsrahmenplan…
Die Unterlagen nach § 9 Absatz 2 Satz 1 und 2 des Raumordnungsgesetzes sind für Regionalpläne bei der zuständigen Regionalplanungsbehörde und für den…
Raumordnungspläne sind der Landesentwicklungsplan, die Regionalpläne und die Braunkohlenpläne.
Für das Braunkohlenplangebiet werden ein oder mehrere Braunkohlenpläne aufgestellt. Ein Braunkohlenplan legt auf der Grundlage des Landesentwicklungsplans und…
Eine Beendigung der Planungsgemeinschaft ist durch die Landesplanungsbehörde im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen bekannt zu machen.…
Die öffentlichen Bekanntmachungen des Verbandes erfolgen in den Amtsblättern der Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster oder durch Bereitstellung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.