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Jedem Träger wird zur Finanzierung der Tageseinrichtung grundsätzlich mindestens die Summe der Kindpauschalen abzüglich des Trägeranteils gezahlt, die sich nach der durchschnittlichen Istbelegung der Monate August bis April des vorangegangenen Kindergartenjahres zuzüglich einer Erhöhung nach § 37 ergibt (Planungsgarantie). Sinkt die Summe der Kindpauschalen, die eine Kindertageseinrichtung nach dem Anmeldestand zum 15. März für die Monate August bis April des im selben Kalenderjahr beginnenden Kindergartenjahres zu erwarten hat, unter den Wert der Summe der Kindpauschalen aufgrund der bis Januar erreichten Istbelegung, so gewährt das Jugendamt dem Träger der Einrichtung Kindpauschalen in der in Satz 1 genannten Höhe.
Die Planungsgarantie findet keine Anwendung bei Einrichtungs- oder Gruppenschließungen. Die Planungsgarantie ist auch insoweit ausgeschlossen, als der Träger der Einrichtung einzelne Gruppen oder zehn Plätze oder mehr auf eine andere Einrichtung überträgt. Dies gilt auch für Plätze, die nach einer Vereinbarung zwischen dem Träger und dem Jugendamt nur vorübergehend belegt und dann von einer Einrichtung auf andere Einrichtungen übertragen wurden. Für die Berechnung der Planungsgarantie bei der Inbetriebnahme von neuen Einrichtungen kann die Oberste Landesjugendbehörde abweichende Regelungen treffen.
Die Planungsgarantie ist ausgeschlossen, wenn Betreuungsplätze trotz vorhandenen Bedarfs nicht besetzt werden.
die Garantie wird fällig, wenn das Tochterunternehmen seine Schulden oder andere Verbindlichkeiten bei Fälligkeit nicht bedienen kann oder wenn in Bezug auf das…
die Kindpauschalen für Kindertageseinrichtungen nach §§ 33, 38 Absatz 1 des Kinderbildungsgesetzes und in den Fällen der Planungsgarantie nach § 41 des…
Grundlage für die Berechnung der finanziellen Förderung ist der Betreuungsvertrag zwischen Träger und Eltern. Eltern können beim Abschluss des Vertrages…
Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendämter) sind im Rahmen ihrer Jugendhilfeplanung unter Einbeziehung der Träger der freien Jugendhilfe zur…
In einem Kindergartenjahr nicht verausgabte Mittel sind einschließlich des Trägeranteils gemäß § 36 Absatz 2 einer Betriebskostenrücklage und bei Trägern, die…
Zum Ausgleich des Einnahmeausfalls nach Absatz 1 gewährt das Land dem Jugendamt pro Kindergartenjahr einen pauschalen Zuschuss in Höhe von 8,62 Prozent der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.