§ 9 SBEBG
Die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe ermitteln in Zusammenarbeit mit den zugehörigen Gemeinden, den anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe und sonstigen Stellen, deren Tätigkeit sich auf die Lebenssituation junger Menschen und ihrer Familien auswirkt, den Bedarf an Plätzen für Kinder in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege. Dabei sind neben quantitativen Aspekten auch qualitative zu berücksichtigen, insbesondere auch in Bezug auf notwendige Öffnungszeiten und Ganztagsbetreuung. Die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe berücksichtigen die voraussehbare Bedarfsentwicklung und beschreiben die erforderlichen Maßnahmen in einem Entwicklungsplan, der mit dem Ministerium für Bildung und Kultur abzustimmen und alle drei Jahre fortzuschreiben ist. Der Entwicklungsplan ist dem Ministerium bis zum 15. September für die Folgejahre zur Abstimmung vorzulegen, erstmalig zum 15. September 2023 für die Jahre 2024 bis 2026.
Die Aufnahme einer Einrichtung in den Entwicklungsplan bedarf der Zustimmung der betroffenen Gemeinde. Bei der Standortplanung von Kinderkrippen, Kindergärten und Kinderhorten soll die räumliche Nähe zueinander und zu bestehenden Schulen und sonstigen Einrichtungen der Jugendhilfe angestrebt werden.
Die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe tragen in Abstimmung mit den Gemeinden dafür Sorge, dass die vorgesehenen Plätze in den Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege zur Verfügung stehen.
Die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe sollen die freiwillige Tätigkeit auf dem Gebiet der Kindertagesbetreuung anregen und fördern. § 74 des Achten Buches Sozialgesetzbuch gilt entsprechend.
Soweit geeignete Angebote von Trägern der freien Jugendhilfe betrieben oder rechtzeitig geschaffen werden können, sollen die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe und die Gemeinden von eigenen Maßnahmen absehen.
Zur Erprobung neuer Formen von Betreuung nach diesem Gesetz können von dem Ministerium für Bildung und Kultur im Einvernehmen mit dem Einrichtungsträger Modellversuche eingerichtet werden.