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In einem Kindergartenjahr nicht verausgabte Mittel sind einschließlich des Trägeranteils gemäß § 36 Absatz 2 einer Betriebskostenrücklage und bei Trägern, die Eigentümer oder diesen wirtschaftlich gleichgestellt sind, darüber hinaus einer Investitionsrücklage zuzuführen. Die Rücklagen des Trägers sind nachweislich in den Folgejahren zur Erfüllung der jeweiligen Aufgaben nach diesem Gesetz zu nutzen. Sie sind angemessen zu verzinsen. Die Berechnung der zulässigen Rücklagenhöhe erfolgt einrichtungsbezogen, die Verwendung kann trägerbezogen erfolgen. Eine Verwendung von Rücklagen einer anderen Kindertageseinrichtung desselben Trägers ist, wenn diese zu einem anderen Jugendamtsbezirk gehört, nur möglich, soweit das Jugendamt, in dessen Bezirk die Rücklage gebildet wurde, zustimmt.
Ergänzend zu Absatz 2 darf für die Einrichtung, die im Eigentum des Trägers steht oder bei der der Träger wirtschaftlich dem Eigentümer gleichgestellt ist, eine Rücklage für Investitionen (Investitionsrücklage) bis zu einer Höhe von 3 770 Euro je Kindpauschale, die mit verbindlicher Mitteilung zum 15. März beantragt wurde, gebildet werden.
Der Bestand der Rücklagen ist jährlich zum Stichtag 31. Juli, differenziert nach Art der Rücklage, nachzuweisen. Beträge, die den zulässigen Höchstbetrag der Rücklagen übersteigen, sind dem Jugendamt in Höhe des prozentualen Anteils nach § 36 Absatz 3 zu erstatten. Das Jugendamt erstattet dem Land den sich aus § 38 Absatz 2 ergebenden prozentualen Anteil des überschießenden Betrages.
Bis die Rücklage die in Absatz 2 vorgesehene Mindesthöhe erreicht hat, wird ihr jährlich ein Betrag in Höhe von 1,5 Prozent der Ausgaben des abgelaufenen…
Die Rücklage beträgt 50 vom Hundert des nach dem Haushaltsplan durchschnittlich auf den Monat entfallenden Betrages der Ausgaben (Rücklagesoll).
Als Rücklagen im Sinne des Absatzes 6 Satz 1 gelten nur die in der letzten für den Schluss eines Geschäftsjahres festgestellten Bilanz als Rücklagen…
Das Jugendamt stellt auf der Grundlage der Verwendungsnachweise nach § 39 Absatz 1 des Kinderbildungsgesetzes die Höhe der Rücklagen differenziert nach Art der…
Die Bildung einer Rücklage wird gemäß § 62 Absatz 3 Satz 2 der Landeshaushaltsordnung zugelassen zu
Das Jugendamt stellt für das am 31. Juli endende Kindergartenjahr die Summe der nach § 36 Absatz 4 zurückgeforderten Mittel fest und meldet dem Landesjugendamt…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.