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Werden Kinder in einer Kindertageseinrichtung betreut, die nicht im Jugendamtsbezirk des Wohnsitzes des Kindes gelegen ist, so kann das Jugendamt der aufnehmenden Kommune spätestens bis sechs Monate nach Aufnahme in die wohnsitzfremde Kindertageseinrichtung einen Kostenausgleich von dem Jugendamt des Wohnsitzes verlangen. In diesen Fällen erfolgt die Kostenbeitragserhebung nach § 51 im Jugendamt des Wohnsitzes.
Der Ausgleich nach Absatz 1 beträgt 40 Prozent der Kindpauschale, sofern die Jugendämter keine andere Vereinbarung treffen.
Wird ein Kind bei einer Kindertagespflegeperson außerhalb des Jugendamtsbezirks seines Wohnsitzes betreut, so leistet das Jugendamt seines Wohnsitzes pauschal ein Drittel der nach § 23 Absatz 2 Nummer 3 und 4 des Achten Buches Sozialgesetzbuch monatlich erstatteten Versicherungsbeiträge an das Jugendamt, das diese Aufwendungen an die Kindertagespflegeperson erstattet und in dessen Bezirk das Kind von einer Kindertagespflegeperson betreut wird, soweit die betroffenen Jugendämter nichts Abweichendes vereinbaren. Die Zuständigkeit für die Kostenbeitragserhebung gegenüber den Eltern bleibt davon unberührt.
Kommentierung und frühere Fassungen sind noch nicht im Bestand.
Werden Leistungen über Tag und Nacht außerhalb des Elternhauses erbracht und bezieht einer der Elternteile Kindergeld für den jungen Menschen, so hat dieser…
In den Fällen des Absatzes 1 Nummer 1 und 2 kann der Kostenbeitrag auf Antrag ganz oder teilweise erlassen oder ein Teilnahmebeitrag auf Antrag ganz oder…
Zum Ausgleich des Einnahmeausfalls nach Absatz 1 gewährt das Land dem Jugendamt pro Kindergartenjahr einen pauschalen Zuschuss in Höhe von 8,62 Prozent der…
Das Jugendamt gewährt dem Träger der Einrichtung einen Zuschuss für die Aufgaben nach diesem Gesetz, wenn der Finanzierungsanteil des Trägers an den…
Der Ausgleich nach Absatz 2 wird auf die einzelnen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe verteilt. Der Anteil des jeweiligen örtlichen Trägers der…
Aus der Entscheidung der Jugendhilfeplanung ergeben sich bis zum 15. März Höhe und Anzahl der auf eine Einrichtung entfallenden Kindpauschalen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.