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Die Finanzierung des Fonds erfolgt durch die Zuführung der Mittel aus dem Sondervermögen des Bundes „Aufbauhilfe 2021“ und aus dem Solidaritätsfonds der Europäischen Union.
Die konkrete Mittelverwendung des Fonds richtet sich nach den Bestimmungen des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens „Aufbauhilfe 2021“ und zur Änderung…
Die Finanzierung des Fonds erfolgt in gemeinsamer Verantwortung durch Beiträge aus dem Bundeshaushalt und den jeweiligen Haushalten der Länder.
Das Sondervermögen finanziert sich aus Mitteln in Höhe von 128,6 Mio. Euro aus dem Bundessondervermögen „Investitions- und Tilgungsfonds“.
Nach Maßgabe des jeweiligen Haushaltsplans erfolgen aus dem Landeshaushalt Zuweisungen an das Sondervermögen.
Es wird ein nationaler Fonds „Aufbauhilfe 2021“ als Sondervermögen des Bundes errichtet.
Das Sondervermögen hat keine Kreditermächtigung. Das Sondervermögen hat ein nominales Volumen i. H. v. 3 Mrd. Euro und finanziert sich aus Zuführungen aus dem…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.