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Die zuständige Stelle bestimmt im Benehmen mit den beteiligten Fortbildungsträgern Ort und Termin der schriftlichen Prüfung. Die zuständige Stelle gibt den Termin, den Ort der schriftlichen Prüfung und die Anmeldefrist möglichst zwei Monate vorher bekannt. Maßgebender Termin, nach dem sich die Fristen im Prüfungsverfahren richten, ist der letzte Tag der schriftlichen Prüfung.
Die Termine für die mündliche Prüfung bestimmt der Prüfungsausschuss.
Werden für schriftlich durchzuführende Prüfungsbereiche einheitliche überregionale Aufgaben verwendet, sind dafür entsprechende überregional abgestimmte Prüfungstage anzusetzen.
Die Termine für die mündliche Prüfung bestimmt der Prüfungsausschuss.
Die zuständige Stelle bestimmt die für die Durchführung der Prüfung maßgebenden Termine. Diese Termine sollen auf den Ablauf der Berufsausbildung und des…
Die zuständige Stelle legt im Einvernehmen mit der oder dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses die mit der Durchführung der Prüfung verbundenen Termine fest.…
Die zuständige Stelle bestimmt im Benehmen mit den Vorsitzenden der Prüfungsausschüsse, den Ausbildenden und den Ausbildungseinrichtungen der…
Werden für schriftlich durchzuführende Prüfungsbereiche einheitliche überregionale Aufgaben verwendet, sind dafür entsprechende überregional abgestimmte…
Die Schulaufsichtsbehörde bestimmt die Termine der schriftlichen Prüfung. Die Termine der mündlichen Prüfung werden von der Schulaufsichtsbehörde auf Vorschlag…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.