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Die zuständige Stelle bestimmt im Benehmen mit den Vorsitzenden der Prüfungsausschüsse, den Ausbildenden und den Einrichtungen, die die Ausbildungsmaßnahmen nach § 5 Abs. 2 AO-SozV durchführen, Ort und Termin der schriftlichen Prüfung. Maßgebender Termin, nach dem sich die Fristen im Prüfungsverfahren richten, ist der letzte Tag der schriftlichen Prüfung. Die zuständige Stelle gibt den Termin, den Ort der schriftlichen Prüfung und die Anmeldefrist möglichst zwei Monate vorher bekannt.
Die Termine für die mündliche Prüfung bestimmt der Prüfungsausschuss.
Die zuständige Stelle bestimmt im Benehmen mit den Vorsitzenden der Prüfungsausschüsse, den Ausbildenden und den Ausbildungseinrichtungen der…
Die Prüfung soll in der Mitte des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden. Den Prüfungstermin bestimmt die zuständige Stelle im Benehmen mit den Vorsitzenden der…
Die zuständige Stelle bestimmt im Benehmen mit den beteiligten Fortbildungsträgern Ort und Termin der schriftlichen Prüfung. Die zuständige Stelle gibt den…
Die Schulaufsichtsbehörde bestimmt die Termine der schriftlichen Prüfung. Die Termine der mündlichen Prüfung werden von der Schulaufsichtsbehörde auf Vorschlag…
Die zuständige Stelle bestimmt die für die Durchführung der Prüfung maßgebenden Termine. Diese Termine sollen auf den Ablauf der Berufsausbildung und des…
Die Termine für die schriftliche Abiturprüfung werden durch die oberste Schulaufsichtsbehörde bestimmt.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.