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Die zuständige Stelle bestimmt im Benehmen mit den Vorsitzenden der Prüfungsausschüsse, den Ausbildenden und den Ausbildungseinrichtungen der Versicherungsträger oder überbetrieblichen Ausbildungseinrichtungen, die Prüfungstermine, die Anmeldefristen sowie den Ort der schriftlichen Prüfung.
Maßgebender Termin bei der Abschluss- und Umschulungsprüfung, nach dem sich die Fristen im Prüfungsverfahren richten, ist der letzte Tag der schriftlichen Prüfung. Die zuständige Stelle gibt den Termin, den Ort der schriftlichen Abschluss- und Umschulungsprüfung und die Anmeldefrist möglichst zwei Monate vorher bekannt.
Die Zwischenprüfung soll in der Mitte des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden. Die Prüfungstermine der Ausbildereignungsprüfung sollen nach Möglichkeit auf das Ende von Maßnahmen zur Ausbildung der Ausbilder abgestimmt sein.
Die zuständige Stelle bestimmt im Benehmen mit den Vorsitzenden der Prüfungsausschüsse, den Ausbildenden und den Einrichtungen, die die Ausbildungsmaßnahmen…
Die Prüfung soll in der Mitte des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden. Den Prüfungstermin bestimmt die zuständige Stelle im Benehmen mit den Vorsitzenden der…
Die zuständige Stelle bestimmt im Benehmen mit den beteiligten Fortbildungsträgern Ort und Termin der schriftlichen Prüfung. Die zuständige Stelle gibt den…
Die zuständige Stelle setzt im Einvernehmen mit dem Prüfungsausschuss die Prüfungstermine für die Zwischen- und Abschlussprüfungen fest. Diese Termine sollen…
Die zuständige Stelle bestimmt die für die Durchführung der Prüfung maßgebenden Termine. Diese Termine sollen auf den Ablauf der Berufsausbildung und des…
Die zuständige Stelle setzt im Benehmen mit der oder dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses die Prüfungstermine und den Prüfungsort fest. Diese Termine sollen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.