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Die zuständige Stelle legt im Einvernehmen mit der oder dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses die mit der Durchführung der Prüfung verbundenen Termine fest. Die Termine sollen auf den Ablauf der Berufsausbildung und des Schuljahres abgestimmt sein.
Die zuständige Stelle gibt diese Termine und die Anmeldefristen den an der Ausbildung Beteiligten rechtzeitig bekannt.
Wird die Abschlußprüfung mit einheitlichen überregionalen Prüfungsaufgaben durchgeführt, sind grundsätzlich einheitliche Prüfungstage festzulegen.
Die zuständige Stelle setzt im Einvernehmen mit dem Prüfungsausschuss die Prüfungstermine für die Zwischen- und Abschlussprüfungen fest. Diese Termine sollen…
Die zuständige Stelle bestimmt die für die Durchführung der Prüfung maßgebenden Termine. Diese Termine sollen auf den Ablauf der Berufsausbildung und des…
Die zuständige Stelle bestimmt im Benehmen mit den Vorsitzenden der Prüfungsausschüsse, den Ausbildenden und den Ausbildungseinrichtungen der…
Die zuständige Stelle setzt im Benehmen mit der oder dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses die Prüfungstermine und den Prüfungsort fest. Diese Termine sollen…
Die zuständige Stelle bestimmt im Einvernehmen mit dem Prüfungsausschuss die Prüfungstermine. Diese Termine sollen auf den Ablauf der Berufsausbildung und des…
Die zuständige Behörde bestimmt die Termine für die Durchführung der Prüfung. Diese werden nach Bedarf, mindestens einmal im Jahr, angesetzt. Die zuständige…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.