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Die Verteilung des finanziellen Ausgleichs auf die beiden Landschaftsverbände richtet sich nach dem jeweiligen vom Hundert-Anteil an der Gesamtzahl der Neuanträge und Bestandsfälle des Sozialen Entschädigungsrechts. Der Verteilschlüssel für den Belastungsausgleich 2024 ergibt sich aus Anlage 2 zu diesem Gesetz.
Der Verteilschlüssel wird regelmäßig im Rahmen der Evaluierungen des Belastungsausgleichs nach § 2 Absatz 1 bis 3 anhand der Neuanträge und Bestandsfälle zum Stichtag 31. Dezember des der Anpassung vorausgegangenen Jahres neu festgesetzt.
Ergibt sich durch die Aufgabenübertragung eine Mehrbelastung, ist der Kostenausgleich sowie der Verteilschlüssel entweder im Aufgabenübertragungsgesetz oder in…
Die Verteilung der Ausgleichsbeträge nach Absatz 2 auf die örtlichen Betreuungsbehörden erfolgt anhand des Anteils der in ihrem Zuständigkeitsgebiet lebenden…
Die dem Belastungsausgleich nach Absatz 2 zugrunde liegende Kostenfolgeabschätzung und der Verteilschlüssel werden erstmals zum 31. Dezember 2025, danach alle 5…
Die Verteilung des Belastungsausgleichs für Personal- und Sachkosten sowie Verwaltungsgemeinkosten auf die örtlichen Träger der Sozialhilfe erfolgt im…
Die dem Belastungsausgleich zugrunde liegende Kostenfolgeabschätzung und der Verteilschlüssel nach Absatz 4 werden in 2018 für dieses und die Folgejahre…
Gemäß § 5 Absatz 3 des Gesetzes zur Ausführung des Betreuungsorganisationsgesetzes (AG-BtOG) werden die dem Belastungsausgleich zugrunde liegende…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.