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Mit der Aufnahme der Hochschule für Gesundheit wird ihre Studierendenschaft nach Maßgabe der nachfolgenden Vorschriften in die Studierendenschaft der Hochschule für Technik, Wirtschaft und Gesundheit Bochum eingliedernd aufgenommen. Die Mitglieder der aufgenommenen Studierendenschaft bilden mit den Mitgliedern der Studierendenschaft der aufnehmenden Hochschule die Studierendenschaft der Hochschule für Technik, Wirtschaft und Gesundheit Bochum.
Bis zum 1. Juli 2025 wird ein neues Studierendenparlament der Studierendenschaft der Hochschule für Technik, Wirtschaft und Gesundheit Bochum gewählt. Bis zu seiner Neuwahl besteht das Studierendenparlament der Hochschule für Technik, Wirtschaft und Gesundheit Bochum aus den Mitgliedern der Studierendenparlamente der aufgenommenen Studierendenschaft und der Studierendenschaft der aufnehmenden Hochschule.
Bis zur Neuwahl des Allgemeinen Studierendenausschusses der Hochschule für Technik, Wirtschaft und Gesundheit Bochum besteht dieser aus den Allgemeinen Studierendenausschüssen der Studierendenschaft der aufgenommenen Hochschule und der Studierendenschaft der aufnehmenden Hochschule. Den Vorsitz nehmen die bisherigen Vorsitzenden der beiden Allgemeinen Studierendenausschüsse gemeinsam mit einer Stimme wahr.
Das neugewählte Studierendenparlament gibt sich unverzüglich eine Satzung. Bis zu deren Inkrafttreten ist Satzung der Studierendenschaft als Übergangssatzung die bisherige Satzung der Studierendenschaft der aufnehmenden Hochschule.
Die bisherigen Fachschaftsorgane der aufgenommenen Hochschule bleiben auf der Grundlage der bisherigen Fachschaftsordnungen im Amt. Die in der Satzung der Studierendenschaft der aufgenommenen Hochschule getroffenen Rahmenregelungen für ihre Fachschaften einschließlich der Fachschaftsorgane und für die Grundzüge der Mittelzuweisung an und die Mittelbewirtschaftung durch ihre Fachschaften gelten insoweit bis zum Inkrafttreten der Satzung nach Absatz 4 Satz 1 fort.
Die Studierendenschaft gibt sich eine Satzung, die vom Studierendenparlament mit den Stimmen der Mehrheit seiner Mitglieder beschlossen wird und der Genehmigung…
Die Studierendenschaft gibt sich eine Satzung, die vom Studierendenparlament mit den Stimmen der Mehrheit seiner Mitglieder beschlossen wird und der Genehmigung…
Der Senat der Hochschule für Gesundheit in Bochum wählt unverzüglich nach Inkrafttreten dieses Gesetzes aus seiner Mitte oder aus den Mitgliedern der…
Der Hochschulrat der Hochschule für Gesundheit in Bochum wählt unverzüglich nach Inkrafttreten dieses Gesetzes aus der Mitte seiner externen Mitglieder zwei…
Die Studierendenschaft kann sich nach Maßgabe ihrer Satzung in Fachschaften gliedern. Die Satzung der Studierendenschaft trifft Rahmenregelungen für die…
Das Studierendenparlament ist das oberste Beschluss fassende Organ der Studierendenschaft. Seine Aufgaben werden vorbehaltlich besonderer Regelungen dieses…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.