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Die Hochschule für Technik, Wirtschaft und Gesundheit Bochum tritt im Rahmen der Gesamtrechtsnachfolge an die Stelle der aufgenommenen Hochschule in die Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt der Aufnahme der Hochschule für Gesundheit in Bochum bestehenden Arbeits- und Ausbildungsverhältnisse mit Personen ein, die an der Hochschule für Gesundheit in Bochum beschäftigt sind oder ausgebildet werden. § 613a des Bürgerlichen Gesetzbuchs findet keine Anwendung. Die Sätze 1 und 2 gelten auch für die Studierendenschaft der Hochschule für Technik, Wirtschaft und Gesundheit Bochum hinsichtlich der Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt der Aufnahme der Studierendenschaft der Hochschule für Gesundheit in Bochum bestehenden Arbeits- und Ausbildungsverhältnisse mit Personen, die an dieser Studierendenschaft beschäftigt sind oder ausgebildet werden, soweit solche Beschäftigungs- oder Ausbildungsverhältnisse bestehen.
Betriebsbedingte Kündigungen aus Anlass der Aufnahme der Hochschule oder der Studierendenschaft sind ausgeschlossen. Eine Änderung der Vertragsbedingungen für die Wohnraumüberlassung aus Anlass der Aufnahme der Hochschule ist nicht zulässig. Für die Verdienstzeiten der Beschäftigten der Hochschule für Gesundheit in Bochum sowie ihrer Studierendenschaft gilt § 34 Absatz 2 Satz 2 des Hochschulgesetzes entsprechend.
Für das Hochschulpersonal, das nicht vom Geltungsbereich der in § 34 Absatz 1 des Hochschulgesetzes bezeichneten Tarifverträge erfasst wird, gelten die für diesen Kreis geltenden Bestimmungen der aufgenommenen Hochschule fort, es sei denn, die Hochschule für Technik, Wirtschaft und Gesundheit Bochum ändert diese Bestimmungen zugunsten dieses Hochschulpersonals.
Die Fachbereiche, Einrichtungen und Studiengänge der aufgenommenen Hochschule sind solche der Hochschule für Technik, Wirtschaft und Gesundheit Bochum. Die…
Hinsichtlich des Übertritts der Beamtinnen und Beamten der aufgenommenen Hochschule zur Hochschule für Technik, Wirtschaft und Gesundheit Bochum gelten die…
Die dem Aufgabenbereich der aufgenommenen Hochschule zuzurechnenden Rechte und Pflichten dieser Hochschule gehen mit der Bildung der Hochschule für Technik,…
Mit der Aufnahme der Hochschule für Gesundheit wird ihre Studierendenschaft nach Maßgabe der nachfolgenden Vorschriften in die Studierendenschaft der Hochschule…
Das Rektorat der Hochschule für Gesundheit in Bochum bestimmt unverzüglich nach Inkrafttreten dieses Gesetzes aus seiner Mitte ein Mitglied im Sinne des Satzes…
Der Hochschulrat der Hochschule für Gesundheit in Bochum wählt unverzüglich nach Inkrafttreten dieses Gesetzes aus der Mitte seiner externen Mitglieder zwei…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Diese Vorschrift verdrängt eine Norm, tritt hinter keiner zurück und gilt ausdrücklich neben keiner.
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