Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die dem Aufgabenbereich der aufgenommenen Hochschule zuzurechnenden Rechte und Pflichten dieser Hochschule gehen mit der Bildung der Hochschule für Technik, Wirtschaft und Gesundheit im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf diese über. Die dem Aufgabenbereich der aufgenommenen Studierendenschaft zuzurechnenden Rechte und Pflichten dieser Hochschule gehen mit der Bildung der Hochschule für Technik, Wirtschaft und Gesundheit Bochum im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf deren Studierendenschaft über. Hinsichtlich des unbeweglichen Vermögens des Landes findet eine Gesamtrechtsnachfolge nicht statt.
Zur Sicherung der Klarheit im Rechtsverkehr, zur Erleichterung des Verwaltungsmanagements im Zusammenhang mit der eingliedernden Aufnahme der Hochschule für Gesundheit in Bochum in die als Hochschule für Technik, Wirtschaft und Gesundheit Bochum fortbestehende Hochschule Bochum und zur vereinfachten Durchführung dieser eingliedernden Aufnahme kann das Ministerium durch Rechtsverordnung im Einvernehmen mit dem für Finanzen zuständigen Ministerium das Nähere zur Gesamtrechtsnachfolge regeln. Teil 4 Sonstige Regelungen
Die Hochschule für Technik, Wirtschaft und Gesundheit Bochum tritt im Rahmen der Gesamtrechtsnachfolge an die Stelle der aufgenommenen Hochschule in die Rechte…
Das Ministerium setzt im Einvernehmen mit dem für Finanzen zuständigen Ministerium Planstellen, Stellen und Mittel der aufgenommenen Hochschule nach den…
Die Fachbereiche, Einrichtungen und Studiengänge der aufgenommenen Hochschule sind solche der Hochschule für Technik, Wirtschaft und Gesundheit Bochum. Die…
Hinsichtlich des Übertritts der Beamtinnen und Beamten der aufgenommenen Hochschule zur Hochschule für Technik, Wirtschaft und Gesundheit Bochum gelten die…
Soweit Entscheidungen oder Maßnahmen der zuständigen Gremien und Funktionsträgerinnen und Funktionsträger nach diesem Gesetz nicht oder nicht fristgemäß…
Das Rektorat der Hochschule für Gesundheit in Bochum bestimmt unverzüglich nach Inkrafttreten dieses Gesetzes aus seiner Mitte ein Mitglied im Sinne des Satzes…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.