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Das Unschädlichkeitszeugnis wird erst wirksam, wenn es unanfechtbar geworden ist. Es ist der Antragstellerin oder dem Antragsteller sowie der oder dem Berechtigten des bisher eingetragenen Rechts oder der bestellten Pflegerin oder dem bestellten Pfleger zuzustellen. Eine ablehnende Entscheidung ist der Antragstellerin oder dem Antragsteller zuzustellen. Sie ist den übrigen Beteiligten mitzuteilen, soweit sie Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten haben.
Gegen die Erteilung des Unschädlichkeitszeugnisses oder die ablehnende Entscheidung findet die Beschwerde nach den Vorschriften des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit vom 17. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2586, 2587) in der jeweils geltenden Fassung statt.
Die Kosten des gerichtlichen Verfahrens richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz vom 23. Juli 2013 (BGBl. I S. 2586) in der jeweils geltenden Fassung. Für das Verfahren über den Antrag auf Erteilung des Unschädlichkeitszeugnisses entsteht eine Gebühr wie nach Nummer 15212 Nummer 6 der Anlage 1 (Kostenverzeichnis) zum Gerichts- und Notarkostengesetz. Für die Kostenerhebung im Beschwerdeverfahren sind die für die Nummer 15212 der Anlage 1 (Kostenverzeichnis) zum Gerichts- und Notarkostengesetz maßgeblichen Gebührentatbestände anzuwenden.
Gegen die Erteilung des Unschädlichkeitszeugnisses steht sämtlichen Beteiligten, gegen die ablehnende Verfügung nur dem Antragsteller der Antrag auf…
Ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung kann auch gestellt werden, wenn über einen Antrag auf Erteilung eines Unschädlichkeitszeugnisses ohne zureichenden…
Die Verfügung, durch die ein Unschädlichkeitszeugnis erteilt wird, ist sämtlichen Beteiligten zuzustellen. Die den Antrag ablehnende Verfügung ist dem…
Unschädlichkeitszeugnisse werden nur auf Antrag erteilt. Den Antrag kann jeder stellen, der an der Feststellung der Unschädlichkeit ein rechtliches Interesse…
Gegen die Ablehnung des Antrags auf Erteilung des Unschädlichkeitszeugnisses steht dem Antragsteller, gegen die Erteilung des Unschädlichkeitszeugnisses den…
Die Richterin oder der Richter bei dem Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt, entscheidet über die Erteilung des Unschädlichkeitszeugnisses. Das…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.