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Gegen die Entscheidung des Amtsgerichts, das die Unschädlichkeit feststellt, findet die Beschwerde statt.
Richtet sich die Beschwerde gegen eine die Unschädlichkeit feststellende Entscheidung, sind am Beschwerdeverfahren der Antragsteller, der Eigentümer und die Berechtigten, deren Rechte zu der Beschwerde Anlass gegeben haben, zu beteiligen.
Die Entscheidung des Beschwerdegerichts ist unanfechtbar.
Gegen die Ablehnung des Antrags auf Erteilung des Unschädlichkeitszeugnisses steht dem Antragsteller, gegen die Erteilung des Unschädlichkeitszeugnisses den…
Gegen die Erteilung des Unschädlichkeitszeugnisses steht sämtlichen Beteiligten, gegen die ablehnende Verfügung nur dem Antragsteller der Antrag auf…
Gegen die Erteilung des Unschädlichkeitszeugnisses oder die ablehnende Entscheidung findet die Beschwerde nach den Vorschriften des Gesetzes über das Verfahren…
Die Richterin oder der Richter bei dem Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt, entscheidet über die Erteilung des Unschädlichkeitszeugnisses. Das…
Die Beschwerde gegen eine Eintragung ist unzulässig. Im Wege der Beschwerde kann jedoch verlangt werden, daß das Grundbuchamt angewiesen wird, nach § 53 einen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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