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Das Land fordert die nach diesem Gesetz gezahlten Investitionsmittel zurück, wenn der Bund Finanzhilfen vom Land gemäß § 8 Absatz 1 des Länder- und Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetzes in der jeweils geltenden Fassung zurückfordert. Das Land kann die nach diesem Gesetz gezahlten Investitionsmittel bei Verstoß gegen dieses Gesetz oder gegen aufgrund dieses Gesetzes ergangener Bescheide zurückfordern. Fordert das Land Investitionsmittel zurück, so richtet sich die Höhe der Verzinsung für den gesamten Erstattungsbetrag nach § 8 Absatz 3 des Länder- und Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetzes.
Die Länder zahlen die Finanzhilfen zurück, wenn die geförderten Maßnahmen ihrer Art nach nicht den in § 19 Absatz 1 und 2 festgelegten Zweckbindungen…
Fordert das Land Fördermittel zurück, so richtet sich die Höhe der Verzinsung für den gesamten Erstattungsbetrag nach § 7 Absatz 1 ZuInvG.
Der Bund kann zugewiesene Bundesmittel von einem Land zurückfordern, wenn die festgelegten Bedingungen durch das Land ganz oder teilweise nicht erfüllt werden.
Der Bund kann Finanzhilfen von einem Land zurückfordern, wenn er Die hiernach an den Bund abzuführenden Beträge sind vom Land in Höhe von6 v.H. vom Zeitpunkt…
Der Bund kann Mittel von einem Land zurückfordern, wenn eine geförderte Maßnahme
Der Bund kann zugewiesene Bundesmittel von einem Land zurückfordern, wenn die festgelegten Bedingungen ganz oder teilweise nicht erfüllt werden.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.