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Das für Kommunales zuständige Ministerium kann im Benehmen mit dem für Finanzen zuständigen Ministerium durch Rechtsverordnung Einzelheiten zu dem Verfahren und der Durchführung, der zweckentsprechenden Mittelverwendung jeweils nach Maßgabe der Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern zur Durchführung des Gesetzes zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen regeln.
Das für Kommunales zuständige Ministerium erlässt im Einvernehmen mit dem für Finanzen zuständigen Ministerium die zur Ausführung dieses Gesetzes erforderlichen…
Das für Kommunales zuständige Ministerium wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem für Finanzen zuständigen Ministerium zur Durchführung dieses Gesetzes durch…
Das für Kommunales zuständige Ministerium wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem für Finanzen zuständigen Ministerium durch Rechtsverordnung oder…
Das zuständige Ministerium wird ermächtigt, durch Verwaltungsvorschriften das Nähere zu bestimmen.
Das für Finanzen zuständige Ministerium wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung
Das Ministerium wird ermächtigt, im Benehmen mit dem Verwaltungsrat durch Rechtsverordnung
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.