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Der Verband darf Kredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben des Verwaltungshaushalts (Kassenkredite) bis zu der von der Aufsichtsbehörde nach § 75 Abs. 3 des Wasserverbandsgesetzes (WVG) genehmigten Höhe aufnehmen.
Der Kassenkredit ist spätestens innerhalb von 9 Monaten zu tilgen. Dritter Abschnitt Wirtschaftsführung
zur Aufrechterhaltung einer ordnungsmäßigen Kassenwirtschaft (Kassenverstärkungskredite). Soweit diese Kredite zurückgezahlt sind, kann die Ermächtigung…
Soweit die Kassenverstärkungskredite nach Satz 1 Nummer 3 zurückgezahlt sind, kann die Ermächtigung wiederholt in Anspruch genommen werden.…
Der Kassenkredit ist aus ordentlichen Einnahmen des laufenden Haushaltsplans oder sonst spätestens nach neun Monaten zurückzuzahlen.
Der Zeitpunkt der Kreditaufnahme ist nach der Kassenlage, den jeweiligen Kapitalmarktverhältnissen und den gesamtwirtschaftlichen Erfordernissen zu bestimmen.
zur Aufrechterhaltung einer ordnungsmäßigen Kassenwirtschaft (Kassenverstärkungskredite). Soweit diese Kredite zurückgezahlt sind, kann die Ermächtigung…
Die Aufnahme von Krediten zur Deckung der Ausgaben ist nur dann zulässig, wenn die Hochschule in Wirtschaftsführung und Rechnungswesen kaufmännischen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.