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Über die Verleihung eines nach diesem Gesetz gestifteten Ehrenzeichens oder einer Medaille wird eine Urkunde ausgestellt. Das Ehrenzeichen beziehungsweise die Medaille geht in das Eigentum des Inhabers über.
Über die Verleihung des Ehrenzeichens oder der Medaille entscheidet namens der Landesregierung das für Inneres zuständige Ministerium.
Die für Inneres zuständige Ministerin oder der für Inneres zuständige Minister behält sich vor, die Auszeichnung mit einem Feuerwehr- und Katastrophenschutz-Ehrenzeichen sowie dem Brand- und Katastrophenschutz-Verdienst-Ehrenzeichen in Gold persönlich vorzunehmen.
Erweist sich der Inhaber eines Ehrenzeichens oder einer Medaille durch sein späteres Verhalten, insbesondere durch Begehung einer Straftat, der Auszeichnung…
Über die Verleihung des Feuerwehr-Ehrenzeichens entscheidet namens der Landesregierung das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport.
Angehörige der Feuerwehren nach § 7 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz vom 17. Dezember 2015 (GV. NRW. S. 886)…
Die Ausgezeichneten erhalten neben dem Ehrenzeichen eine Verleihungsurkunde mit der Unterschrift der Bundesministerin des Innern und für Heimat, der…
Die Ausgezeichneten erhalten neben dem Ehrenzeichen eine Verleihungsurkunde mit der Unterschrift des Bundesministers des Innern oder des Bundesministers der…
Über die Verleihung des Ehrenzeichens wird eine Urkunde ausgestellt. Das Ehrenzeichen geht in das Eigentum des Inhabers oder der Inhaberin über. Bei seinem oder…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.