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Erweist sich der Inhaber eines Ehrenzeichens oder einer Medaille durch sein späteres Verhalten, insbesondere durch Begehung einer Straftat, der Auszeichnung unwürdig oder wird ein solches Verhalten nachträglich bekannt, so kann das für Inneres zuständige Ministerium das Ehrenzeichen oder die Medaille entziehen. Vor der Entscheidung ist die betroffene Person anzuhören.
Erweist sich ein Beliehener durch sein Verhalten, insbesondere durch Begehen einer entehrenden Straftat, des verliehenen Titels oder der verliehenen…
Erweist sich der Inhaber oder die Inhaberin eines Ehrenzeichens durch sein oder ihr späteres Verhalten, insbesondere durch Begehung einer entehrenden Straftat,…
Erweist sich der Beliehene durch sein späteres Verhalten, insbesondere durch eine entehrende Straftat, der Auszeichnung unwürdig oder wird ein solches Verhalten…
Über die Verleihung des Ehrenzeichens oder der Medaille entscheidet namens der Landesregierung das für Inneres zuständige Ministerium.
Erweist sich der Ordensinhaber durch sein Verhalten, insbesondere durch Begehen einer Straftat, der Auszeichnung unwürdig oder wird ein solches Verhalten…
Erweist sich eine geehrte Person durch ihr späteres Verhalten einer verliehenen Auszeichnung unwürdig oder wird ein solches Verhalten nachträglich bekannt, so…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.