§ 1 NSVerbGDem Gesetz unterliegende Ansprüche
Diesem Gesetz unterliegen die in § 3 Abs. 1 Nr. 4 des Allgemeinen Kriegsfolgengesetzes vom 5. November 1957 (Bundesgesetzbl. I S. 1747) einer gesetzlichen…
§ 3 Abs. 1 NSVerbGDem Gesetz nicht unterliegende Ansprüche
Dieses Gesetz ist nicht anzuwenden auf Ansprüche (§ 1), die in Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland, ihrer Länder, der Verwaltung des Vereinigten…