§ 22 Abs. 1 RVermGGesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse des Reichsvermögens und der preußischen Beteiligungen
Dieses Gesetz tritt am ersten Tage des auf die Verkündung folgenden dritten Kalendermonats in Kraft.
§ 12 VerbrVerbGGesetz zur Überwachung strafrechtlicher und anderer Verbringungsverbote
Dieses Gesetz tritt am ersten Tage des vierten auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft.
§ 36 VerkSiGGesetz zur Sicherstellung des Verkehrs
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
§ 17 VerkLGGesetz zur Sicherung von Verkehrsleistungen
Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Art. 2 Abs. 1 NOOTSStVtrG SLGesetz Nr. 2196 über die Zustimmung zum Vertrag über die Errichtung, den Betrieb und die Weiterentwicklung des Nationalen Once-Only-Technical-Systems (NOOTS) - Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c Absatz 1, Absatz 2 GG (NOOTS-Staatsvertrag) Vom 11. Februar 2026
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.