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Bei schuldhaften Verstößen gegen das Kostenrecht soll die Geldbuße den mittelbaren oder unmittelbaren wirtschaftlichen Vorteil, den der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur aus der Berufspflichtverletzung gezogen hat, übersteigen. Reicht das Höchstmaß gemäß Absatz 1 Nummer 2 hierzu nicht aus, so kann es überschritten werden.
Wenn die ordnungsgemäße Berufsausübung des Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs nicht mehr gewährleistet ist, ist die öffentliche Bestellung auch ohne vorherige Ahndungsmaßnahmen nach Absatz 1 Nummern 1 oder 2 aufzuheben.
Kommentierung und frühere Fassungen sind noch nicht im Bestand.
Die Verletzung von Berufspflichten (Berufsvergehen) wird im berufsgerichtlichen Verfahren geahndet.
Soweit der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur Vermessungsarbeiten einer Fachkraft übertragen hat, die die Bedingungen nach Absatz 2 nicht erfüllt, kann…
den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur zu einer Verletzung seiner auf Grund dieses Gesetzes bestehenden Berufspflichten auffordert.
Eine Berufspflichtverletzung, die eine Maßnahme nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 bis 6 rechtfertigt, kann auch nach Beendigung der Mitgliedschaft geahndet werden.
Die Pflichtversicherung nach § 1 Absatz 4 ÖbVIG NRW ist zur Deckung der sich aus der Berufstätigkeit des Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs ergebenden…
Der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur hat dafür zu sorgen, dass die für ihn auf Grund dieses Gesetzes geltenden Berufspflichten auch von durch ihn…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.