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Wer die Abschlussprüfung wiederholen möchte, muss dies bei der zuständigen Stelle beantragen.
Der Antrag muss innerhalb der Frist gestellt sein, die von der zuständigen Stelle bestimmt ist.
Für den Antrag ist das Formular zu verwenden, das von der zuständigen Stelle zur Verfügung gestellt wird. Der Antrag ist schriftlich oder elektronisch zu stellen.
In dem Antrag kann der Prüfling angeben, in welchen Prüfungsbereichen er von der Wiederholung der Abschlussprüfung befreit werden möchte.
Dem Antrag ist der Bescheid über die nichtbestandene Abschlussprüfung beizufügen.
Eine Wiederholungsprüfung gemäß Absatz 1 ist schriftlich beim vorsitzenden Mitglied des Prüfungsausschusses zu beantragen. Der Antrag ist spätestens fünf…
Für eine Wiederholung der Abschlussprüfung genügt die form- und fristgerechte Anmeldung zur Prüfung. Auf die Anmeldung zur Wiederholung der Abschlussprüfung ist…
Eine Wiederholung der Prüfung ist schriftlich beim vorsitzenden Mitglied des Prüfungsausschusses zu beantragen. Der Antrag ist spätestens fünf Werktage nach…
Eine nicht bestandene Abschlussprüfung kann einmal wiederholt werden, wenn die Wiederholung bei der Schulleiterin oder dem Schulleiter zuvor beantragt wurde.…
Für die Wiederholung ist ein Antrag der Prüfungskandidatin oder des Prüfungskandidaten bei der oder dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses erforderlich.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.