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Eine nicht bestandene Abschlussprüfung kann einmal wiederholt werden, wenn die Wiederholung bei der Schulleiterin oder dem Schulleiter zuvor beantragt wurde. Der Antrag auf Wiederholung ist von der Schülerin, dem Schüler und bei Minderjährigen von den Eltern zu stellen.
Die Wiederholung der Klassenstufe 12 erfolgt im unmittelbar anschließenden Schuljahr. Die danach folgende Abschlussprüfung umfasst alle Prüfungsfächer. Schülerinnen und Schüler, die zu dieser Abschlussprüfung nicht zugelassen werden oder diese nicht bestanden haben, schließen die Ausbildung endgültig ohne Abschluss ab.
Im Fall eines Prüfungsausschlusses gemäß § 39 Absatz 4 muss eine Schülerin oder ein Schüler die letzte Klassenstufe wiederholen, bevor eine erneute Zulassung zur Abschlussprüfung erfolgen kann.
Wer die Abschlussprüfung nicht bestanden hat oder wessen Prüfung nach den Vorschriften des § 5 Abs. 3 oder des § 28 als nicht bestanden gilt, kann sie in der…
Wer die Abschlussprüfung nicht bestanden hat oder wessen Prüfung nach den Bestimmungen des § 5 Absatz 6 oder des § 27 als nicht bestanden gilt, kann sie…
Wer die Abschlussprüfung nicht bestanden hat oder wessen Prüfung nach den Vorschriften des § 16 Absatz 4 oder des § 39 als nicht bestanden gilt, kann sie in der…
Wer die Abschlussprüfung nicht bestanden hat oder wessen Prüfung nach den Bestimmungen des § 5 Absatz 6 oder des § 27 als nicht bestanden gilt, kann sie…
Die Wiederholung ist in der Regel nur im unmittelbar anschließenden Schuljahr möglich. Die Abschlussprüfung nach Wiederholung einer Klassenstufe umfasst alle…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.