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Werden Sukzessions- oder Pflegemaßnahmen nach § 30 Absatz 2 Nummer 3 des Landesnaturschutzgesetzes in ein Ökokonto aufgenommen, verlieren diese mit der Inanspruchnahme nach § 6 den Rechtscharakter von auf Zeit befristeten Maßnahmen.
In einem Ökokonto werden vorgezogene Kompensationsmaßnahmen, die unter den Voraussetzungen des § 16 Absatz 1 des Bundesnaturschutzgesetzes vom 29. Juli 2009…
Die vorgezogenen Kompensationsmaßnahmen sind bis zu ihrer Abbuchung aus dem Ökokonto zu erhalten und zu pflegen. Nach Abbuchung der Maßnahmen aus dem Ökokonto…
die Inanspruchnahme von Ökokontoflächen
Wird dem Antrag des Maßnahmenträgers entsprochen, sind die vorgezogenen Kompensationsmaßnahmen zur Aufnahme in das Ökokonto nach § 5a Abs. 1 Landschaftsgesetz…
die Beseitigung von durch Sukzession oder Pflege entstandenen Biotopen oder Veränderungen des Landschaftsbilds auf Flächen, die in der Vergangenheit rechtmäßig…
Maßnahmen, die zur Eintragung in das Ökokonto vorgesehen sind, haben die Darstellungen des Landschaftsprogramms zu beachten sowie die Interessen der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.