Gesetze
Gesetz wird geladen …
Das für Arbeitsrecht zuständige Ministerium errichtet den in § 4 des Saarländischen Tariftreue- und Fairer-Lohn-Gesetzes vorgesehenen Ausschuss (beratender Ausschuss) und gibt sich folgende Geschäftsordnung.
Der beratende Ausschuss gibt dem für Arbeitsrecht zuständigen Ministerium Empfehlungen für die Feststellung der Repräsentativität von Tarifverträgen im öffentlichen Personennahverkehr auf Straße und Schiene im Saarland.