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Den Vorsitz des Ausschusses führt das für Arbeitsrecht zuständige Ministerium.
Die oder der Vorsitzende besitzt kein Stimmrecht.
Die oder der Vorsitzende leitet den Beschluss des beratenden Ausschusses weiter an das für Arbeitsrecht zuständige Ministerium als Grundlage zur Erarbeitung der Feststellung der Repräsentativität von Tarifverträgen im öffentlichen Personennahverkehr auf Schiene und Straße im Saarland durch den für Arbeitsrecht zuständigen Minister oder die für Arbeitsrecht zuständige Ministerin.