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Das für Arbeitsrecht zuständige Ministerium führt die Geschäfte des Ausschusses. Dabei werden folgende Aufgaben wahrgenommen:
Erstellen der Tagesordnung und Einladung zu den Sitzungen des Ausschusses,
Aktenführung, Durchführung des erforderlichen Schriftverkehrs,
Planung, Organisation sowie Vorbereitung der Sitzungen,
Protokollführung,
Einladung der sachverständigen Personen nach § 5 Absatz 3,
Aufbereitung der Beschlussvorschläge.
Die Geschäftsführung nimmt an den Sitzungen des Ausschusses teil.