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Bei der oder dem Beauftragten der Landesregierung Nordrhein-Westfalen für Informationstechnik wird die zentrale Beratungsstelle Open Data nach § 16a Absatz 9 des E-Government-Gesetzes Nordrhein-Westfalen eingerichtet.
Die Ministerpräsidentin oder der Ministerpräsident und die Ministerien bestimmen für ihren Geschäftsbereich jeweils eine Open Data-Ansprechpartnerin oder einen Open Data-Ansprechpartner als Schnittstelle zur Beratungsstelle Open Data. Die Open Data-Ansprechpartnerin oder der Open Data-Ansprechpartner koordiniert die Open Data-Aktivitäten zur Umsetzung des § 16a des E-Government-Gesetzes Nordrhein-Westfalen des jeweiligen Geschäftsbereichs.
Die Open Data-Ansprechpartnerin oder der Open Data-Ansprechpartner berät und unterstützt die Behörden des jeweiligen Geschäftsbereichs insbesondere bei der Implementierung der nutzerorientierten und effizienten Datenbereitstellung, des nachhaltigen Datenmanagements sowie bei Maßnahmen des Veränderungsmanagements.
Die Beratungsstelle Open Data berät und unterstützt die Open Data-Ansprechpartnerinnen und Open Data-Ansprechpartner der Ministerpräsidentin oder des Ministerpräsidenten und der Ministerien bei der Umsetzung des § 16a des E-Government-Gesetzes Nordrhein-Westfalen, insbesondere bei Fragen der nutzerorientierten und effizienten Datenbereitstellung, dem nachhaltigen Datenmanagement sowie bei Maßnahmen des Veränderungsmanagements. Abschnitt 4 Open. NRW-Portal
Die Open-Data-Ansprechpartnerin oder der Open-Data-Ansprechpartner berät und unterstützt die Behörden der unmittelbaren oder mittelbaren Landesverwaltung des…
1Die Landesregierung richtet eine zentrale Stelle zur Beratung der obersten Landesbehörden zu Fragen der Bereitstellung von offenen Daten sowie zur…
Die Landesregierung richtet eine zentrale Stelle zur Beratung der Ressorts zu Fragen der Bereitstellung von offenen Daten ein.
Soweit Behörden elektronische Daten über öffentlich zugängliche Netze nach § 16 des E-Government-Gesetzes Nordrhein-Westfalen bereitstellen oder nach § 16a des…
Die offenen Daten der Behörden des Landes sind grundsätzlich unmittelbar über das Open. NRW-Portal zugänglich zu machen. Soweit offene Daten über andere…
Die Datenverarbeitung im Open. NRW-Portal erfolgt zum Zwecke der öffentlichen Zugänglichmachung von offenen Daten im Sinne der §§ 16 und 16a des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.