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Bei der oder dem Chief Information Officer (CIO) wird die zentrale Beratungsstelle Open Data nach § 17a Absatz 9 des E-Government-Gesetzes Saarland eingerichtet.
Die Ministerpräsidentin oder der Ministerpräsident und die Ministerien bestimmen für ihren Geschäftsbereich jeweils eine Open-Data-Ansprechpartnerin oder einen Open-Data-Ansprechpartner als Schnittstelle zur Beratungsstelle Open Data. Die Open-Data-Ansprechpartnerin oder der Open-Data-Ansprechpartner koordiniert die Open-Data-Aktivitäten zur Umsetzung des § 17a des E-Government-Gesetzes Saarland des jeweiligen Geschäftsbereichs.
Die Open-Data-Ansprechpartnerin oder der Open-Data-Ansprechpartner berät und unterstützt die Behörden der unmittelbaren oder mittelbaren Landesverwaltung des jeweiligen Geschäftsbereichs insbesondere bei der Implementierung der nutzerorientierten und effizienten Datenbereitstellung, des nachhaltigen Datenmanagements sowie bei Maßnahmen des Veränderungsmanagements.
Die Beratungsstelle Open Data berät und unterstützt die Open-Data-Ansprechpartnerinnen und Open-Data-Ansprechpartner der Ministerpräsidentin oder des Ministerpräsidenten und der Ministerien bei der Umsetzung des § 17a des E-Government-Gesetzes Saarland, insbesondere bei Fragen der nutzerorientierten und effizienten Datenbereitstellung, dem nachhaltigen Datenmanagement sowie bei Maßnahmen des Veränderungsmanagements. Abschnitt 4 Open-Data-Portal