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Das für Digitalisierung zuständige Ministerium errichtet und betreibt ein elektronisches, über öffentlich zugängliche Netze aufrufbares Metadatenportal für offene Daten (Open. NRW-Portal). Das Portal ist der zentrale Zugang zu den offenen Daten der Behörden des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände und der sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie zu den offenen Daten von Unternehmen der Daseinsvorsorge aus Nordrhein-Westfalen im Sinne des § 2 Absatz 2 Nummer 2 des Datennutzungsgesetzes. Der Zugang zu offenen Daten von weiteren öffentlichen Auftraggebern im Sinne des § 99 Nummer 1 bis 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), das zuletzt durch Artikel 30 des Gesetzes vom 23. Juni 2021 (BGBl. I S. 1858) geändert worden ist, kann durch das für Digitalisierung zuständige Ministerium auf dem Portal ermöglicht werden.
Die offenen Daten der Behörden des Landes sind grundsätzlich unmittelbar über das Open. NRW-Portal zugänglich zu machen. Soweit offene Daten über andere Plattformen oder Datenbanken zugänglich gemacht werden, müssen diese Plattformen oder Datenbanken über eine offene Schnittstelle, die die Metadaten im Sinne des § 4 Absatz 2 bereitstellt, verfügen, um die Verknüpfung mit dem Open. NRW-Portal zu ermöglichen.
Gemeinden und Gemeindeverbände, die sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie weitere öffentliche Auftraggeber im Sinne des Absatz 1 können offene Daten unmittelbar über das Open. NRW-Portal zugänglich machen.
Die Nutzung der über das Open. NRW-Portal zur Verfügung gestellten technischen Infrastruktur zur Veröffentlichung von offenen Daten ist für die Datenbereitsteller im Sinne des Absatz 1 kostenfrei.
Die Daten werden mit Metadaten und grundsätzlich maschinenlesbar und möglichst offen im Sinne des § 16 zur Verfügung gestellt. Die Metadaten werden über das…
Die offenen Daten der Behörden des Landes sind grundsätzlich unmittelbar über das Open-Data-Portal zugänglich zu machen. Soweit offene Daten über andere…
Bei der oder dem Beauftragten der Landesregierung Nordrhein-Westfalen für Informationstechnik wird die zentrale Beratungsstelle Open Data nach § 16a Absatz 9…
Nutzende des Open. NRW-Portals sind alle natürlichen und juristischen Personen, die über das Portal bereitgestellte offene Daten abrufen.
Diese Rechtsverordnung gilt für die Bereitstellung elektronischer Daten durch Behörden des Landes, Gemeinden und Gemeindeverbände und sonstige der Aufsicht des…
Das für Digitalisierung zuständige Ministerium stellt das Serviceportal. NRW als ein Verwaltungsportal für das Land Nordrhein-Westfalen bereit. Die Behörden…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.