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Das für Digitalisierung zuständige Ministerium überprüft im Rahmen der Evaluierung der Erfahrungen mit § 17a des E-Government-Gesetzes Saarland gemäß § 26 des E-Government-Gesetzes Saarland auch die Erfahrungen mit dieser Rechtsverordnung und erstattet der Landesregierung über die Ergebnisse Bericht.