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Die Verpflichtungen nach dieser Verordnung sind spätestens nach Ablauf von drei Jahren nach deren Inkrafttreten zu erfüllen.
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Anlage 1 zu § 4 Empfohlene Datei- und Schnittstellenformate für die Bereitstellung von Daten Dateiformat CSV OpenDocument-Formate Plain Text HTML ePub JSON inkl. alle darauf basierenden Formate. XML inkl. alle darauf basierenden Formate. YAML Linked Data Formate, die nicht XML oder JSON basiert sind. LAS GeoPackage VectorTiles TIFF inkl. alle darauf basierenden Formate. PNG JPEG 2000 GIF SVG OGG FLAC MP3 Schnittstellenformat Schnittstellen- Dokumentation RESTful APIs OpenAPI HTTP basierte APIs OpenAPI Anlage 2 zu § 5 Lizenzen für die Bereitstellung von Daten Nach § 5 Absatz 1 der Open-Data-Verordnung sind folgende Lizenzen bei der Datenbereitstellung nach § 17 des E-Government-Gesetzes Saarland empfohlen und nach § 17a des E-Government-Gesetzes Saarland verpflichtend.
Folgende Lizenzen sind bevorzugt zu nutzen, da sie eine einfache Weiterverwendung der Daten ermöglichen:
Datenlizenz Deutschland - Zero - Version 2.0 https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0
CC0 1.0 Universell (CC0 1.0) Public Domain Dedication https://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/deed.de
Folgende Lizenzen sind zu nutzen, wenn eine Namensnennung erfolgen muss:
Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0
Creative Commons Namensnennung 4.0 International (CC BY 4.0) https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de