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Verwaltungen, die einen eigenen Vorbereitungsdienst unterhalten, und juristische Personen des öffentlichen Rechts oder Verbände der gewerblichen Wirtschaft, die an der Ausbildung der Referendare beteiligt sind oder an ihr ein begründetes Interesse nehmen, können auf Antrag vom Kuratorium als ständige Berater für Ausbildungsfragen zugelassen werden.