§ 2 SchuhfAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Schuhfertiger und zur Schuhfertigerin
Die Berufsausbildung dauert drei Jahre.
§ 2 OrthAusbVOVerordnung über die Berufsausbildung zum Orthopädietechnik-Mechaniker und zur Orthopädietechnik-Mechanikerin
Die Ausbildung dauert drei Jahre.
§ 2 MaßschuhmAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Maßschuhmacher und zur Maßschuhmacherin
Die Berufsausbildung dauert drei Jahre.
§ 2 OrgBAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Orgelbauer und zur Orgelbauerin
Die Berufsausbildung dauert dreieinhalb Jahre.
§ 2 BehAppbAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Behälter- und Apparatebauer und zur Behälter- und Apparatebauerin
Die Berufsausbildung dauert dreieinhalb Jahre.