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Je Schulform und gegebenenfalls je Fach sind im Rahmen des Einstellungsverfahrens Ausbildungsplätze entsprechend der Gesamtzahl der Bewerberinnen und Bewerber oder einer vom für Schulen zuständigen Ministerium festgelegten Höchstzahl im Vorbereitungsdienst auszuweisen.
Im Rahmen der ausgewiesenen Gesamtzahl der Ausbildungsplätze wird die Verteilung der Ausbildungsplätze auf die Schulformen nach dem Umfang des erteilten Unterrichts in diesen Schulformen vorgenommen. Dabei sind die letzten vorliegenden Amtlichen Schuldaten zu Grunde zu legen. Für den Unterricht im Gemeinsamen Lernen können besondere Regelungen getroffen werden. Die ermittelten Zahlen der Ausbildungsplätze der einzelnen Schulformen können nach Maßgabe des Unterrichtsbedarfs, der Lehrerversorgung und der voraussichtlichen Entwicklung der Schülerzahlen korrigiert werden.
Die Ausbildungsplätze, die insgesamt im Vorbereitungsdienst zur Verfügung stehen, verteilen sich auf die Lehrämter unter Berücksichtigung des Verhältnisses des…
Die Zahl der Ausbildungsplätze ist von der Einstellungsbehörde für jeden Einstellungstermin nach der persönlichen, räumlichen und sächlichen Kapazität der…
Ausbildungsplätze werden zunächst unter Berücksichtigung schwerwiegender sozialer Gesichtspunkte und danach nach Fächerkombinationsgruppen und bei gleichem Rang…
Die Zahl der Ausbildungsplätze ist von der Einstellungsbehörde für jeden Einstellungstermin nach der persönlichen, räumlichen und sächlichen Kapazität der…
Bewerberinnen und Bewerbern, denen ein Ausbildungsplatz nicht wunschgemäß zugewiesen werden kann, bietet die Einstellungsbehörde einen Ausbildungsplatz in einer…
Die Ausbildungskapazität im Vorbereitungsdienst für die Fächer der einzelnen Lehrämter wird in Ausbildungsplätzen berechnet. Sie richtet sich nach der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.