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Das für Schulen zuständige Ministerium ermittelt zu den jeweiligen Einstellungsterminen im Rahmen des Landeshaushalts die Zahl der verfügbaren Ausbildungsplätze im Vorbereitungsdienst, die Zahl der Ausbildungsplätze für die Lehrämter sowie gegebenenfalls die Zahl der Ausbildungsplätze in bestimmten Fächern einzelner Lehrämter und legt sie fest. Dabei ist die Ausbildungskapazität der Zentren für schulpraktische Lehrkräfteausbildung und die Kapazität der Ausbildungsschulen soweit auszuschöpfen, dass eine sachgerechte Ausbildung noch gewährleistet werden kann.
Die Ausbildungskapazität der Zentren für schulpraktische Lehrkräfteausbildung richtet sich nach ihrem Raum- und Personalbestand sowie nach der nach Maßgabe des Haushalts bestimmten durchschnittlichen Höchstzahl der Ausbildungsplätze für Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter in fächerbezogenen und überfachlichen Ausbildungsgruppen. Die Ausbildungskapazität der Schulen richtet sich nach der Belastbarkeit der Schule durch den Ausbildungsunterricht, der etwa 15 Prozent des insgesamt erteilten Unterrichts nicht überschreiten soll, sowie nach dem durch den selbstständigen Unterricht der Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter zu deckenden Unterrichts bedarf.
Die Ausbildungsplätze, die insgesamt im Vorbereitungsdienst zur Verfügung stehen, verteilen sich auf die Lehrämter unter Berücksichtigung des Verhältnisses des erteilten Unterrichts der Lehrämter.
Die Ausbildungskapazität im Vorbereitungsdienst für die Fächer der einzelnen Lehrämter wird in Ausbildungsplätzen berechnet. Sie richtet sich nach der…
Je Schulform und gegebenenfalls je Fach sind im Rahmen des Einstellungsverfahrens Ausbildungsplätze entsprechend der Gesamtzahl der Bewerberinnen und Bewerber…
Das für Schulen zuständige Ministerium kann unter Berücksichtigung der Ausbildungskapazitäten für den jeweiligen Ausbildungstermin eine zahlenmäßige Begrenzung…
Die Zulassung zum Vorbereitungsdienst kann auf Zeit beschränkt werden, wenn die Zahl der Bewerbungen die Ausbildungskapazitäten insgesamt, für ein einzelnes…
Die Zahl der Ausbildungsplätze ist von der Einstellungsbehörde für jeden Einstellungstermin nach der persönlichen, räumlichen und sächlichen Kapazität der…
Den Bezirksregierungen stehen zu jedem Ausbildungstermin (§ 4 Absatz 2 Satz 1) im Rahmen der haushaltsrechtlichen Möglichkeiten insgesamt höchstens 250…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.