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Mit der Einstellung in den Vorbereitungsdienst werden die Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter in das Beamtenverhältnis auf Widerruf berufen. Die Bezirksregierungen sind Dienstvorgesetzte Stellen, die Leiterinnen und Leiter der Zentren für schulpraktische Lehrkräfteausbildung sind Vorgesetzte der Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter.
Das Beamtenverhältnis endet zu dem Zeitpunkt, zu dem das Prüfungsergebnis über die bestandene oder endgültig nicht bestandene Staatsprüfung schriftlich bekannt gegeben worden ist.
Die Lehramtsanwärterin oder der Lehramtsanwärter kann insbesondere dann entlassen werden, wenn
sie oder er durch ihr oder sein Verhalten zu erheblichen Beanstandungen Anlass gibt oder
sie oder er aus von ihr oder ihm zu vertretenden ausbildungsfachlichen Gründen bis zum Ende der ersten Hälfte ihrer oder seiner Ausbildung nicht kontinuierlich selbstständig im Unterricht eingesetzt werden konnte.
Bei einer Entlassung auf eigenen Antrag entscheidet die Bezirksregierung aufgrund der Angaben der Antragstellerin oder des Antragstellers über das Vorliegen eines wichtigen Grundes im Sinne des § 5 Absatz 3 Satz 3 im Zeitpunkt der Entlassung und informiert zuvor über die Folgen der Entlassung.
Die Einstellungsbehörde kann eine Beamtin auf Widerruf oder einen Beamten auf Widerruf aus dem Vorbereitungsdienst entlassen, wenn a) sie oder er die…
Anwärterinnen und Anwärter werden unter Widerruf des Beamtenverhältnisses aus dem Vorbereitungsdienst entlassen, wenn sie dies in schriftlicher Form verlangen.…
Anwärterinnen und Anwärter werden unter Widerruf des Beamtenverhältnisses aus dem Vorbereitungsdienst entlassen, wenn sie dies in schriftlicher Form verlangen.…
Anwärter/Anwärterinnen werden unter Widerruf des Beamtenverhältnisses aus dem Vorbereitungsdienst entlassen, wenn sie dies in schriftlicher Form verlangen. Sie…
Anwärterinnen und Anwärter werden unter Widerruf des Beamtenverhältnisses aus dem Vorbereitungsdienst entlassen, wenn sie dies in schriftlicher Form verlangen.…
Anwärterinnen und Anwärter werden unter Widerruf des Beamtenverhältnisses aus dem Vorbereitungsdienst entlassen, wenn sie dies in schriftlicher Form verlangen.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.