§ 100 OWiGGesetz über OrdnungswidrigkeitenNachträgliche Entscheidungen über die EinziehungZitatstelle…zwei Wochen nach Zustellung des Bescheides der Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 62 zulässig. Gegen die Entscheidung des Gerichts ist sofortige Beschwerde zulässig, wenn der…Nachträgliche Entscheidungen über die Einziehung
§ 108 OWiGGesetz über OrdnungswidrigkeitenRechtsbehelf und VollstreckungZitatstelle…Verfahren der Verwaltungsbehörde ist gegen den der Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 62 zulässig. In den Fällen der Nummern 1 und 2 ist der Antrag innerhalb von zwei Wochen nach…Rechtsbehelf und Vollstreckung
§ 4 JVEGGesetz über die Vergütung von Sachverständigen, Dolmetscherinnen, Dolmetschern, Übersetzerinnen und Übersetzern sowie die Entschädigung von ehrenamtlichen Richterinnen, ehrenamtlichen Richtern, Zeuginnen, Zeugen und DrittenGerichtliche Festsetzung und BeschwerdeZitatstelle…Entscheidung gegen die Festsetzung durch die Verwaltungsbehörde beantragt. Für das Verfahren gilt § 62 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten.Gesetz über die Vergütung von Sachverständigen, Dolmetscherinnen, Dolmetschern, Übersetzerinnen und Übersetzern sowie die Entschädigung von ehrenamtlichen Richterinnen, ehrenamtlichen Richtern, Zeuginnen, Zeugen und Dritten
§ 42 RVGGesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und RechtsanwälteFeststellung einer PauschgebührZitatstelle…die Entscheidung kann gerichtliche Entscheidung beantragt werden. Für das Verfahren gilt § 62 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten.Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
§ 49 AgrarOLkGGesetz zur Stärkung der Organisationen und Lieferketten im AgrarbereichZuständigkeit des Oberlandesgerichts im gerichtlichen VerfahrenZitatstelleüber einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung (§ 62 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) in den Fällen des § 52 Absatz 2 Satz 3 und des § 69 Absatz 1 Satz 2 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten.Gesetz zur Stärkung der Organisationen und Lieferketten im Agrarbereich
§ 49a OWiGGesetz über OrdnungswidrigkeitenVerfahrensübergreifende Mitteilungen von Amts wegenZitatstelle…daß an die Stelle des Verfahrens nach den §§ 23 bis 30 dieses Gesetzes das Verfahren nach § 62 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 und an die Stelle des in § 25 des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz…Verfahrensübergreifende Mitteilungen von Amts wegen
§ 49a OWiGGesetz über OrdnungswidrigkeitenVerfahrensübergreifende Mitteilungen von Amts wegenZitatstelle…des Verfahrens nach den §§ 23 bis 30 dieses Gesetzes das Verfahren nach § 62 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 und an die Stelle des in § 25 des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz bezeichneten…Verfahrensübergreifende Mitteilungen von Amts wegen
§ 49b OWiGGesetz über OrdnungswidrigkeitenVerfahrensübergreifende Mitteilungen auf Ersuchen; sonstige Verwendung von Daten für verfahrensübergreifende ZweckeZitatstelle…den Antrag auf gerichtliche Entscheidung das in § 68 bezeichnete Gericht im Verfahren nach § 62 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 entscheidet.Verfahrensübergreifende Mitteilungen auf Ersuchen; sonstige Verwendung von Daten für verfahrensübergreifende Zwecke